Gebühren Kindergarten und Krippe Unterthingau ab 01.09.2024

Der Freistaat Bayern gewährt einen monatlichen Zuschuss von max. 100€ für jedes Kind, beginnend im September des Jahres, in dem das Kind seinen 3. Geburtstag feiert.

Für Kinder unter 3 Jahren kann bei der Familienkasse ein Zuschuss von ebenfalls 100€ beantragt wird. Dieser ist einkommensabhängig.

Über diesen Betrag hinaus gehende Gebühren sind von den Eltern zu tragen.


Kindergarten
1 bis einschl. 2 Stunden
2 bis einschl. 3 Stunden
3 bis einschl 4 Stunden 129,00 €
4 bis einschl. 5 Stunden 144,00 €
5 bis einschl. 6 Stunden 159,00 €
6 bis einschl. 7 Stunden 174,00 €
7 bis einschl. 8 Stunden 189,00 €
8 bis einschl. 9 Stunden 204,00 €
Kinderkrippe
1 bis einschl. 2 Stunden 136,38 €
2 bis einschl. 3 Stunden 175,14 €
3 bis einschl 4 Stunden 213,93 €
4 bis einschl. 5 Stunden 236,66 €
5 bis einschl. 6 Stunden 260,73 €
6 bis einschl. 7 Stunden 295,73 €
7 bis einschl. 8 Stunden 308,86 €
8 bis einschl. 9 Stunden 332,93 €
Kinderkrippe Geschwisterbeitrag
1 bis einschl. 2 Stunden 68,19 €
2 bis einschl. 3 Stunden 87,58 €
3 bis einschl 4 Stunden 106,96 €
4 bis einschl. 5 Stunden 118,33 €
5 bis einschl. 6 Stunden 130,36 €
6 bis einschl. 7 Stunden 147,87 €
7 bis einschl. 8 Stunden 154,43 €
8 bis einschl. 9 Stunden 166,46 €

Mittagessen ab 01.03.2024 3,50 €

Mittagessen ab 01.09.2024 4,00 €